Die Steuerbehörden werden im ersten Quartal des Jahres 2017, die Steuerformulare versenden.
Da
wie für Sie das Ausfüllen der Steuererklärung erledigen, bitten wir
Sie, uns die leeren Formulare, zusammen mit den
notwendigen Unterlagen,
zuzustellen. Wir werden die Terminplanung für die Einreichung mit der
Steuerbehörde regeln.
Allgemeiner
Einreichungstermin für Selbstständigerwerbende ist meist bis Ende März
2017 je nach Kanton auch bis zum
15. Mai 2017. Das genaue Datum
entnehmen Sie bitte dem Deckblatt des Steuerformulars.
Fristverlängerungen
werden bis zum 15. November 2017 in einzelnen Kanton sogar bis zum 31.
Dezember 2017 gewährt
und Kosten mindestens CHF 40.--. Wir werden
rechtzeitig für Sie Verlängerungen beantragen, wenn wir nicht im Besitze
der Unterlagen sind um die Steuererklärungen zu erstellen.
Wie
üblich haben wir eine Checkliste erstellt, die Ihnen hilft, die
notwendigen Unterlagen zur Steuererklärung zusammenzustellen.
Wie
bisher können Schuldzinsen nur noch abgezogen werden, wenn die
entsprechenden Bescheinigungen beigelegt werden.
Zinsbelastungen oder
Zinsgutschriften der Steuerverwaltung sind steuerwirksam, weshalb wir
Sie um Zustellung von Kopien der
Steuerabrechnungen mit Datierung im
Jahre 2016 bitten.
Unsere Checkliste finden Sie als PDF File auf unserer Homepage beim Ordner Formulare.