Schatzmann Partner AG

Schatzmann Partner AG
FINANCIAL
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Treuhand, Unternehmens- und Finanzberatung für Ärzte und Zahnärzte


Unser Unternehmensziel

ist die kompetente Beratung in allen kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Belangen.
Hilfestellung bei der optimalen Lösung von Problemen. Erledigung der gewünschten Arbeiten.

ABER NUR SOVIEL ALS NÖTIG



Organisationsprofil

Wir sind ein kleines Unternehmen für kleine Unternehmen.
Kompetent, effizient flexibel und unsere Mitarbeiter sind erreichbar.
Bei der Schatzmann Partner AG steht der Kunde immer an erster Stelle.

Unsere Firma wurde im Jahre 1978 gegründet.

Die Dienstleistungen


Abschlussgestaltung und Beratung

Wir führen Ihre Buchhaltung und zeigen Ihnen die Kapitalflüsse auf. So verhindert die Arbeit unserer
Spezialisten eine einseitige Betrachtungsweise und unterstützt Sie bei unternehmerischen Entscheiden.
Den Jahresabschluss gestalten wir, damit er nicht nur rechtens, sondern für Sie auch möglichst vorteilhaft ist.

Sie möchten lieber selber buchen

Auch dies ist möglich. Auf Wunsch installieren wir Ihnen das Mandantenbuchhaltungsprogramm der Sage
Sesam und schulen Sie, damit Sie das tägliche Geschäft selber verbuchen können.
Den Jahresabschluss gestalten wir, damit er nicht nur rechtens, sondern für Sie auch möglichst vorteilhaft ist.

Beratung

Sei es der Ausbau der Buchhaltungsabteilung, Umstrukturierung oder die provisorische Übernahme des
Rechnungswesens bei einem Krankheitsfall. Wir stellen unser Wissen gerne in Ihren Dienst und beraten Ihr Unternehmen.

Rechnungswesen

Abschlussgestaltung und Beratung

Wir führen Ihre Buchhaltung und zeigen Ihnen die Kapitalflüsse auf. So verhindert die Arbeit unserer
Spezialisten eine einseitige Betrachtungsweise und unterstützt Sie bei unternehmerischen Entscheiden.
Den Jahresabschluss gestalten wir, damit er nicht nur rechtens, sondern für Sie auch möglichst vorteilhaft ist.

Sie möchten lieber selber buchen

Auch dies ist möglich. Auf Wunsch installieren wir Ihnen das Mandantenbuchhaltungsprogramm der Sage
Sesam und schulen Sie, damit Sie das tägliche Geschäft selber verbuchen können.
Den Jahresabschluss gestalten wir, damit er nicht nur rechtens, sondern für Sie auch möglichst vorteilhaft ist.

Beratung

Sei es der Ausbau der Buchhaltungsabteilung, Umstrukturierung oder die provisorische Übernahme des
Rechnungswesens bei einem Krankheitsfall. Wir stellen unser Wissen gerne in Ihren Dienst und beraten Ihr Unternehmen

Outsourcing im Rechnungswesen

Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche, auf Ihr Geschäft

Machen Sie Ressourcen frei, entlasten Sie Ihr Management und konzentrieren Sie sich auf Ihre
Kernkompetenzen. Mit uns verfügen Sie jederzeit über alle Kennzahlen, professionell aufbereitet und
interpretiert.

Sie möchten Ihre Funktionen im Rechnungswesen und der Personaladministration neu strukturieren?

Vor allem wollen Sie aber Kosten sparen!

Falls Sie Ihr gesamtes Rechnungswesen oder Teile davon auslagern, erhalten Sie diese Vorteile:

> gebundene Kapazitäten werden frei
> Ihr Management ist entlastet, kann sich auf die Kernprozesse konzentrieren
> Sie verfügen jederzeit über alle wichtigen Informationen und Kennzahlen
> Sie haben keine Personalsorgen, keine Engpässe und das Rechnungs- und Salär Wesen wird
professionell betreut.


Die langfristige und ganzheitliche Vergabe von Leistungen im Rechnungswesen an Dritte führt für Sie zu
planbaren Kosten, garantierter Transparenz und Sicherheit.

Unsere flexiblen Outsourcing - Lösungen lassen sich jederzeit anpassen.
So bezahlen Sie nur für die Leistungen die sich auch gebucht haben und wirklich brauchen.

Bei einem ersten unverbindlichen Gespräch, zeigen wir Ihnen gerne die individuellen Möglichkeiten auf.

Steuerberatung

Für uns ist es wichtig dass Sie nicht mehr Steuern bezahlen, als Sie wirklich müssen.

Unsere Mitarbeiter haben viel Erfahrung und beraten Sie und optimieren Ihre Steuerrechnung.
Ob Sie nun Ihre private oder die unternehmerische Steuersituation optimieren lassen wollen, ist für unser
Personal kein Problem.

Ausarbeitung von sämltichen Steuerdeklarationen (CH)
Steuerplanung und -optimierung
Verhandlungen mit Steuerbehörden, Erheben von Einsprachen und Rekursen
MWST Beratung

Unternehmensberatung

Umstrukturieren, investieren, bewerten

Wir gründen für Sie eine neue Gesellschaft, wandeln um, schliessen zusammen (fusionieren) und
liquidieren, wenn es die Situation erfordert.

Auf Wunsch können wir Ihnen verschiedene Domizilstandorte bieten.
Baselland, Baselstadt und Bern

Wir beraten Sie bei wichtigen Investitionsentscheidungen. Zum Beispiel bei Fragen der Finanzierung und
erstellen den dazugehörigen Businessplan.

Wir bewerten Ihre Unternehmung nach den bewährten Praktiker Methoden, aber auch nach den neuesten
Gesichtspunkten der Unternehmensbewertung.

Wir beraten Sie persönlich und finden gemeinsam die Lösungen.

Praxisberatung

Die Praxiseinrichtung ist in der Regel mit grösseren Investitionen für bauliche Veränderungen, Innenausbau
und Mobiliar verbunden.

Mit einer systematischen Planung kommen Sie zu Ihrer individuellen Lösung. Mit einer Praxis, die ganz auf
Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, und auch vom Budget her Ihren Möglichkeiten und Vorstellungen
entspricht.

Die Schatzmann Partner AG hat sich für die Praxisplanung und -einrichtung die Mitwirkung von erfahrenen
Planerinnen und Planer gesichert.

Gerne stellen wir den Kontakt zwischen Ihnen und unseren Partnern her.

Wollen Sie Ihre Praxis verkaufen?
Wir bewerten Ihre Praxis und suchen zusammen mit Ihnen Interessenten und erarbeiten
die Übergabemodalitäten und begleiten Sie bis zur Übergabe an Ihren Nachfolger.

Personaladministration

Gerne erstellen wir für Ihr Personal die monatliche Lohnabrechnung.

Jährliche Erstellung des Lohnausweises Ihres Personals sowie die Lohnmeldungen an die
Vorsorgeeinrichtungen und die Versicherungsgesellschaften.

Eintritt- Austrittsmeldungen an die verschiedenen Versicherungsgesellschaften, kurzum alles was
die Personaladministration betrifft erledigen wir gerne für Sie.
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Zahlungswesen

Falls sie die laufenden Zahlungen (Kreditoren) nicht selber tätigen möchten
können wir dies natürlich für sie übernehmen.

Nach Absprache und gemäss Ihrem Bedarf mit Teil- oder Vollmacht bei den Banken.
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MWST Deklaration

Sind Sie nicht ganz sicher ob Sie MWST bezahlen müssen oder nicht?

Prinzipiell ist es so, dass Sie ab einem jährlichen Umsatz von CHF 100'000.--  MWST pflichtig sind.
Ausser Sie sind Arzt, da betrifft es lediglich den Medikamentenumsatz welchen Sie nicht Aplizieren.

Ob es billiger für Sie ist gemäss Saldo Methode zu verrechnen oder nicht werden wir Ihnen auch sagen.

_
Versicherungsberatung

Versicherungen und Kapitalanlagen erfordern nicht nur ein Höchstmass an Know-how,
sondern auch viel Zeit. Diese Zeit können Sie sich jetzt sparen, denn als Kunde der Schatzmann Partner AG
können Sie sich auch in heiklen Bereichen, die viel Vertrauen erfordern, auf seriöse Partner verlassen.

Unabhängige Beratung schafft von Beginn weg Transparenz.
Habe Sie bereits einen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens oder möchten Sie von uns Vorschläge
für eine Seriöse und professionelle Beratung?

Mit unseren Partnern in Ihrer Nähe bieten wir folgendes vielseitiges Angebot:

Massgeschneiderte Versicherungslösungen
Umfassende Vorsorge- und Finanzplanung
Vermittlung von Praxis- und Baufinanzierung
Neutrale Vermögensverwaltung
Optimierte Steuerplanung


EDV Support

Informatik für KMU

Verlieren Sie nicht den Anschluss.

Informatik benötigt vor allem in der Einführungsphase viel Know-how. Unsere Erfahrung kann Ihnen
hier weiterhelfen.
Wir stehen Ihnen gerne tatkräftig zur Seite.

Sage Sesam die Professionelle Software Lösung für KMU's.
Wir verkaufen das Programm zum Selbstkostenpreis an Sie weiter und installieren es auf Ihren Wunsch
hin auf Ihrem PC oder Server. Auch Schulen wir Sie. damit Sie das Programm so schnell als
möglich nutzen können.


Hohl- und Bringdienst

Wir bieten verschiedene Möglichkeiten an, wie Ihre Unterlagen zu uns kommen.

1. der Postversand.

2. dass Sie uns die Unterlagen in unsere Büros in Bern, Basel oder Allschwil
vorbeibringen.

3. dass wir die Unterlagen in Ihrem Betrieb oder bei Ihnen Zuhause
abholen kommen.

Die Übergabe der Verarbeiteten Unterlagen erfolgt bei dem Abschlussgespräch,
sofern dieses gewünscht ist.

Neues im 2021 und Steuern 2020


Neues im 2021

AHV

AHV/IV/EO/ALV - für Selbstständigerwerbende

Der Bundesrat passte im 2011 die sinkende Skala der AHV/IV/EO - Beiträge für Selbstständigerwerbende an.
Die untere Grenze der Beitragsskala beträgt CHF 9'400.--, die obere Grenze CHF 56'400.-- und mehr erhöht sich auf 9.65%.


AHV/IV/EO - für Arbeitnehmende

Der AHV Beitrag für Lohnempfänger beträgt per 2020 neu 10.60%.  
Die Hälfte davon geht zu Lasten der Lohnempfänger.

AHV und ALV Beiträge für Arbeitnehmende

Die Arbeitgeber haben mindestens die Hälfte der Beiträge zu bezahlen, bis CHF 148'200.00 somit neu (12.8% ./. 2=) 6.40%.

ALV Beiträge für Arbeitnehmende

Der ALV Beitrag für Lohnempfänger beträgt seit 2011 neu 2.2%. Die Hälfte davon geht zu Lasten der Lohnempfänger.
Die Einkommensgrenzen wurden folgendermassen angepasst:
Für Einkommen bis CHF 12'350.00 pro Monat, bzw. CHF 148'200.-- pro Jahr. Darüber ist ein Solidaritätsbeitrag von 1,0% geschuldet.


AHV Rentenhöhe

Die einfache AHV Rente beträgt maximal CHF 2'390.-- pro Monat.
Die Ehepaarrente maximal CHF 3'585.-- pro Monat.

Familienzulagen (Kinderzulagen)

Seit dem 1. Januar 2013 sind die Familienzulagen (Kinderzulagen) für Selbstständigerwerbende gesamtschweizerische eingeführt
worden.


BVG

Prämien

Die Prämien sind abgestuft nach Alter und Geschlecht gemäss Reglement Ihrer Personalvorsorgestiftung.

Einkauf in die berufliche Vorsorge

Das Bundesgericht hat am 11. Oktober 2007 entschieden, dass Selbstständigerwerbende auch Einkäufe in die BVG im Umfang
von 50% AHV rechtlich in Abzug bringen können. Das Vorgehen ist so, dass bei Vorliegen der Betragsverfügung der AHV eine
schriftliche Einsprache zu erfolgen hat. Die Einsprache muss spätestens 30 Tage nach dem Datum der Beitragsverfügung
erfolgen.

Mindestlohn

Seit 1. Januar 2015 müssen alle AHV -pflichtigen Einkommen (Arbeitnehmer), welche auf das Jahr umgerechnet den Betrag
von CHF 21'510.-- überschreiten, versichert werden.

Koordinationsabzug

Dieser beträgt CHF 25'095.-- pro Jahr.

Maximaler Bruttolohn

Die obligatorische Beitragspflicht endet bei einem maximalen Bruttolohn von CHF 86'040.-- pro Jahr.

Freiwillige Versicherung

Eine freiwillige Versicherung von Jahreslöhnen unter CHF 21'510.-- und über CHF 86'040.-- ist möglich.

Rücktrittsalter

Seit dem 1. Januar 2006 beträgt das frühestmögliche Pensionierungsalter für Frauen und Männer 58 Jahre.

Einkauf in Versicherungsjahre

Seit dem 1. Januar 2006 sind Einkäufe in Versicherungsjahre nur noch steuerlich wirksam, wenn vorgängig
Wohneigentumsvorbezüge zurückgezahlt worden sind. Der neue Artikel 79b Absatz 3 BVG verbietet
freiwillige Einkäufe solange Wohneigentumsvorbezüge nicht zurückgezahlt worden sind.

Einkäufe zur Deckung einer Vorsorgelücke sind auch bis kurz vor der Pensionierung abziehbar, sofern die
Altersleistung als Rente ausbezahlt wird. Erfolgt die Auszahlung von Alterskapital, ist Artikel 79b Absatz 3 BVG
zu beachten. Nach Artikel 79b Absatz 3 BVG gilt, dass Einkäufe in die Vorsorgeeinrichtung getätigt werden
dürfen, wenn die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform
bezogen werden.

UVG

UVG (obligatorische Unfallversicherung für Angestellte)

Der Höchstbetrag des versicherten Lohns in der obligatorischen Unfallversicherung wird ab 2021
auf CHF 148'200.00 angehoben.

Berufsunfallversicherung

Die Berufsunfallversicherung hat keinen einheitlichen Satz mehr. Er kann von Versicherungsgesellschaft
zu Versicherungsgesellschaft, aber auch von Versicherten zu Versicherten anders sein, je nach Schadensverlauf.

Nichtberufsunfallversicherung

Die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung kann (muss nicht) vollumfänglich dem Arbeitnehmer belastet werden.
Im Allgemeinen wird diese Prämie je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der für Sie gültige
Prämiensatz kann von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft anders sein.
Auskunft gibt Ihnen Ihre Versicherung.

Säule 3a (gebundene Vorsorge)

Die Einzahlung in die Säule 3a ist wie folgt beschränkt:

Maximal 20% des Erwerbseinkommens

Für Erwerbstätige mit Pensionskasse beträgt die Maximale Einzahlung
für das Jahr 2017 CHF 6'768.--
und für das Jahr 2020 CHF 6'826.--
und für das Jahr 2021 CHF 6'883.--.

Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse beträgt die Maximale Einzahlung
für das Jahr 2017 CHF 33'840.--
und für das Jahr 2020 CHF 34'128.--
und für das Jahr 2021 CHF 34'416.--.

Der Kapitalbezug kann bis zur effektiven Aufgabe der Erwerbstätigkeit - jedoch längstens fünf Jahre über das
ordentliche Rentenalter hinaus - aufgeschoben werden. Solange ist auch eine steuerbegünstigte Vorsorge
mit der Säule 3a möglich.

Säule 3a kann somit bis zum Alter von 70 Jahren bei Männern und 69 Jahren bei Frauen einbezahlt werden.

Erwerbstätige können bis zu fünf 3a Vorsorgeverträge abschliessen. Werden diese später gestaffelt aufgelöst,
lässt sich gemäss gültiger Steuerpraxis (nur noch in wenigen Kantonen, z. Bsp. Kanton Bern) die
Steuerprogression brechen.


Steuern 2020

Die Steuerbehörden werden im ersten Quartal des Jahres 2021, die Steuerformulare versenden.

Da wie für Sie das Ausfüllen der Steuererklärung erledigen, bitten wir Sie, uns die leeren Formulare, zusammen mit den
notwendigen Unterlagen, zuzustellen. Wir werden die Terminplanung für die Einreichung mit der Steuerbehörde regeln.
Allgemeiner Einreichungstermin für Selbstständigerwerbende ist meist bis Ende März 2021 je nach Kanton auch bis zum
15. Mai 2021. Das genaue Datum entnehmen Sie bitte dem Deckblatt des Steuerformulars.

Fristverlängerungen werden bis zum 15. November 2021 in einzelnen Kanton sogar bis zum 31. Dezember 2021 gewährt
und Kosten mindestens CHF 40.--. Wir werden rechtzeitig für Sie Verlängerungen beantragen, wenn wir nicht im Besitze
der Unterlagen sind um die Steuererklärungen zu erstellen.

Wie üblich haben wir eine Checkliste erstellt, die Ihnen hilft, die notwendigen Unterlagen zur Steuererklärung zusammenzustellen.
Wie bisher können Schuldzinsen nur noch abgezogen werden, wenn die entsprechenden Bescheinigungen beigelegt werden.
Zinsbelastungen oder Zinsgutschriften der Steuerverwaltung sind steuerwirksam, weshalb wir Sie um Zustellung von Kopien der
Steuerabrechnungen mit Datierung im Jahre 2020 bitten.

Unsere Checkliste finden Sie als PDF File auf unserer Homepage beim Ordner Formulare.

Leitbild

Führung:
  Bei der Schatzmann Partner AG erhalten Sie die Qualität und den Service, den Sie von Ihrem Treuhänder erwarten
dürfen. Die wechselnden Ansprüche unserer Kunden sowie neue Marktchancen sorgen dafür, dass sich unser Unternehmen
ständig weiterentwickelt. Sie können sicher sein, dass Sie durch die Zusammenarbeit mit der Schatzmann Partner AG in den
Genuss der neusten Dienstleistungen der Branche kommen werden.


Teamwork:  Es gehört zu unseren Aufgaben, Sie und Ihr Unternehmen genau zu kennen. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen,
um sicher zu stellen, dass die Lösungen, die wir Ihnen anbieten genau auf Ihre besonderen Bedürfnisse und Anforderungen
zugeschnitten sind. Ihr Erfolg ist auch unser Erfolg.


Kundenbetreuung: Die höchste Priorität von der Schatzmann Partner AG ist die Zufriedenheit unserer Kunden. Sie sind uns
wichtig und Sie können sich darauf verlassen, dass wir keine Anstrengungen scheuen, wenn es um Ihr Unternehmen geht.
Die erstklassige Kundenbetreuung der Schatzmann Partner AG ist unser Kennzeichen. Wir sind stolz darauf, für Sie zu arbeiten,
und bemühen uns sehr, Sie auch weiterhin von uns zu überzeugen.
Wir freuen uns, dass wir einen langjährigen treuen Kundenstamm aufweisen dürfen.










Schatzmann Partner AG
St. Alban Rheinweg 156, 4052 Basel
Gurtengasse 6, 3011 Bern
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